Quartierparking Landhof - Nein! Logo

Regierung betreibt weiterhin Augenwischerei auf Kosten des Quartiers

Posted by Webmaster at 05:30 on 10.09.2018

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Unsere Stellungnahme zur Antwort der Regierung vom 14.08.2018 auf die Interpellation Nr. 62 von Thomas Grossenbacher:

Die Regierung will mit der Beantwortung der Interpellation von Thomas Grossenbacher die Quartierbevölkerung offensichtlich weiterhin für dumm verkaufen. Sie hält am Bau des Parkings unter dem Landhof trotz fehlender Rechtsgrundlage fest und findet auf konkrete Fragen nur fadenscheinige Argumente.

Die ‹IG Quartierparking Landhof – Nein!› wird weiterhin alles ihr Mögliche gegen das geplante Landhof-Parking unternehmen. Mit den eingereichten 134 Einsprachen aus dem Quartier hat sie einen wichtigen Grundstein für den anscheinend notwendigen Weg durch die Instanzen gelegt.

Kein Baurechtsvertrag, kein Betriebskonzept

Das Baubegehren für das Landhof-Parking ist bekanntlich mit lediglich rudimentären Angaben zum Projekt öffentlich aufgelegt worden (die Einsprachefrist endete am 31. Juli 2018). Nicht einmal der Regierung liegt bislang ein fertiges Betriebskonzept für das Parking vor. Auch wurde zwischen der Bauherrschaft ‹Zum Greifen AG› und dem Kanton noch gar kein Baurechtsvertrag für dieses Parking unterzeichnet. Dieser unterstünde zudem laut Immobilien Basel-Stadt und Regierung auch nicht dem Öffentlichkeitsprinzip, obwohl es sich um ein Parking auf (bzw. unter) Allmend handelt, das zudem mit öffentlichen Geldern in Höhe von CHF 1.7 Mio. aus dem Pendlerfonds grosszügig subventioniert werden soll.

Ein Mangel an Privatparkplätzen im Quartier ist nicht nachgewiesen.

Regierung und Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) sind weiterhin nicht Willens oder in der Lage, die Anzahl der Privatparkplätze anzugeben und deren Mangel im Quartier nachzuweisen. Dies ist nach §17 Abs. 5 Umweltschutzgesetz aber Bedingung, damit von einer oberirdischen Kompensation der im Parking neu gebauten 200 Parkplätze abgesehen werden darf. Die Regierung hatte diesen Verzicht auf eine Kompensation schon vor Ausschreibung des Baurechts willkürlich beschlossen.
Unseres Wissens gibt es aber alleine im Messeparkhaus, das unmittelbar an den Landhof grenzt, genügend freie Parkplätze zur Dauermiete. Deren Mietpreis ist sogar günstiger als die vorgesehene Miete im Landhof-Parking. Die Regierung will oder kann die entsprechende Frage in der Interpellation nicht beantworten.

134 Einsprachen gegen Mehrverkehr

Zahlreiche QuartierbewohnerInnen wehren sich mit Einsprachen gegen die Parkingpläne.
Sie akzeptieren keine rechtswidrigen Tricks, die massiven Mehrverkehr ins Quartier bringen. Das Landhof-Parking soll 200 oberirdische Parkplätze freigeben, damit diese von PendlerInnen benutzt werden können. Das reduziert in keiner Weise den Parksuchverkehr, im Gegenteil: Die Aussicht auf einen freien Parkplatz wird zusätzlichen Verkehr ins Wettsteinquartier lenken, die freien Plätze aber werden innert Kürze wieder dauerbelegt sein. Das Quartier ist für den Weg durch die gerichtlichen Instanzen bereit.


Unsere Kritik an der Antwort der Regierung auf die Interpellation im Detail

Keine Garantie, dass Landhof-Parking ein Anwohner-Parking wird und bleibt

Regierung und BVD behaupten gerne, das Landhof-Parking sei ausschliesslich für die Anwohnerinnen und Anwohner im Quartier. Rechtsverbindlich festlegen wollen sie es aber nicht.
Die Antwort der Regierung auf die entsprechende Frage der Interpellation: „Zweifellos ist eine lückenlose Überwachung der Anwohnerschaft hinsichtlich der Verwendung der Parkplätze weder möglich noch erwünscht. Selbstverständlich soll aber, soweit möglich und zumutbar, die zweckgerichtete Nutzung der Parkplätze im Baurechtsvertrag vereinbart werden.“ [fett nicht im Original]
Die Ausschreibung für das Baurecht sieht sogar die Möglichkeit einer Nutzungsänderung für das Landhof-Parking (z.B. als Pendler-Parking) explizit vor, die beantragt und vom Bau- und Verkehrsdepartement BVD alleine entschieden werden kann  – ohne dass dies anfechtbar wäre, wie zum Beispiel bei einem Baugesuch.

Rückzahlungspflicht von Subvention aus dem Pendlerfonds nicht zwingend

Auch bei der Frage, nach welchem Modus die (ohne Rechtsgrundlage) in Aussicht gestellten Pendlerfondsgelder von der Bauherrschaft zurückbezahlt werden müssten, falls aus dem Anwohnerparking ein Pendlerparking würde, hält sich die Regierung bedeckt: „Die Frage einer allfälligen Rückzahlungspflicht im Falle einer wesentlichen Nutzungsänderung kann gegebenenfalls zudem Gegenstand des Baurechtsvertrages bilden.“ [fett nicht im Original].
Sie müsste dies aber zweifelsohne. Allerdings, wer will dies nachprüfen, wenn der Baurechtsvertrag nicht dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt sein soll.

Die Subventionierung aus Geldern des Pendlerfonds ist nicht rechtens.

Die Regierung behauptet weiterhin, Quartierparkings wie das geplante Landhof-Parking dürften mit Pendlerfondsgeldern subventioniert werden. Dem ist nicht so, weil es sich um keine „Parkierungsanlage[n] und Massnahme[n] zugunsten eines umweltverträglichen Pendlerverkehrs» handelt. Das Landhof-Parking ist gemäss Umweltschutzgesetz (§17 Abs. 2b) überhaupt kein Quartierparking. Denn bei Quartierparkings auf (bzw. unter) Allmend müssten oberirdisch gleich viele Parkplätze aufgehoben werden wie unterirdisch entstehen. Ohne diese Kompensation locken die 200 neuen Parkplätze zusätzlichen Pendlerverkehr ins Quartier. „Umweltverträglich“ ist das keineswegs.

„Taschenspielertrick“: Nicht das Landhof-Parking selbst sorgt für den vermeintlichen „verkehrlichen Nutzen für den Kanton“, sondern die Aufhebung der Kompensation von oberirdischen Parkplätzen durch die Regierung

Für eine Subventionierung aus dem Pendlerfonds muss der „verkehrliche Nutzen für den Kanton“ eines Projektes im Sinne des Umweltschutzgesetzes nachgewiesen werden.
Für diesen Nachweis wenden Regierung und BVD aber Taschenspielertricks statt das Umweltrecht an: Der „verkehrliche Nutzen“ sei die Verlagerung der Parkiervorgänge von Allmend in das unterirdische Landhof-Parking. Sollten AnwohnerInnen künftig tatsächlich die teureren Parking-Plätze nutzen, findet dennoch keine Verlagerung der Parkiervorgänge statt. Weil die oberirdischen Parkplätze nach dem Willen der Regierung bestehen bleiben, generieren sie einfach neue Parkiervorgänge.
Es ist offensichtlich, was die verschwurbelte Argumentation von Regierung und BVD bezwecken soll: Der herbeigeredete verkehrliche Nutzen soll die Subvention aus dem Pendlerfonds in Höhe von CHF 1.7 Mio. rechtfertigen. Ohne dieses öffentliche Geld würde der Bauherr das Landhof-Parking nicht bauen wollen, wie er selbst an einer öffentlichen Veranstaltung unumwunden zugab.

Lediglich einzelne Stichproben sollen Parkplatzauslastung im Quartier beweisen.

Die Regierung begründet die Notwendigkeit des Landhof-Parkings stets mit Parksuchverkehr und „Parkierdruck“ im Quartier. Die hohe Parkplatzauslastung will sie auf Grund von „anerkannten Methoden“ und gemäss „aktuellem Stand der Verkehrsplanung“ erhoben haben und verweist auf den Wirkungscontrolling-Bericht 2013-2016.
Die „anerkannten Methoden“ bestehen aber seit 2015 lediglich aus drei Einzelerhebungen über die Parkplatzauslastung im Quartier und aus Internetabfragen zu privaten Vermietungsangeboten von Parkplätzen. Die Resultate sind weder belastbar noch aussagekräftig.


Link zur Interpellation

auf der Website des Grossen Rates: Interpellation Nr. 62 Thomas Grossenbacher betreffend geplanten Landhof-Parking vom 6. Juni 2018 und der Antwort der Regierung vom 14. August 2018

Unsere Medienmitteilung


Medienecho

Das Parking unter dem Landhof ist auch in verschiedenen Medien, Zeitungen, Radios etc. ein beliebtes Thema. Hier eine Übersicht.